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Juni 2014

Die Flächen der EG werden von einer Schafherde beweidet. Die Zustimmung der Eigentümer oder gar Pacht-

vertrag liegt nicht vor. Somit ist erneut eine Zwangsbewirtschaftung vorgenommen worden.

 

April 2014

Der Landkreis Vorpommern-Rügen kündigt an, dass die Flächen der Eigentümer ab dem 01. Mai 2014 mit

Schafen zwangsbeweidet werden. Die Pächterin ist vom Landkreis Vorpommern-Rügen bestimmt worden. Es

ist die Tochter eines Abteilungsleiters im "Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt" in Stralsund.

Auch die Höhe des "pachtzinsähnlichen Ausgleichs", welche die Pächterin an die EG zahlen soll, wird vom

LK-VR bestimmt. Eine vertragliche Vereinbarung mit den Eigentümern wird nicht für erforderlich gehalten.

März 2014

Der Landkreis Vorpommern-Rügen erlässt eine erneute Duldungsverfügung gegen die Eigentümer.

Geduldet werden soll:       Beweidung mit 400 Mutterschafen und Lämmern

                                      Entnahme von Gehölzen

                                      Mahd mit Entfernung des Mähgutes

Eine Entschädigung ist nicht vorgesehen.

 

Februar 2014

Bis September 2013 bestand zwischen den Eigentümern und einer Pächterin ein Pachtvertrag zur Beweidung

ihrer Flächen mit Schafen. Sogenannte Grünlandpflege.

Da dieser Vertrag nunmehr ausgelaufen ist, wird von dem jetzt zuständigen Amt, dem Landkreis Vorpommmern-

Rügen, eine Weiterführung der "Pflege" angemahnt. Dazu wird auch wieder einmal eine Duldungsverfügung,

sprich Zwangsverwaltung, ins Auge gefasst.