1990  ist von der Erbengemeinschaft Eichmann beim "Amt zur Regelung offener Vermögensfragen"

               in Stralsund der Antrag auf Rückübertragung ihres Eigentums auf der  Halbinsel Devin gestellt

               worden.

1993 wurde die gesamte Halbinsel Devin von der Landesregierung unter Naturschutz gestellt.

                Obwohl das Vermögensgesetz eine Schlechterstellung des Berechtigten während des Verfahrens

                untersagt, ist die Landesverordnung beschlossen worden. Dazu beigetragen hat eine Nachricht

                des damaligen Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund an das Umweltministerium in der er

                mitteilt, dass die Ansprüche der Erbengemeinschaft Eichmann nicht mehr bestehen. Eine

                unwahre Mitteilung mit der offensichtlich eine Rückgabe verhindert werden sollte.   

1995  erfolgte die Restitution der landwirtschaftlichen Fläche.

               (Der Widerspruch des "Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur" eine Abteilung des Umwelt-

                ministerums, gegen die Rückgabe blieb erfolglos, auch weil es noch nicht einmal verfahrens-

                beteiligt war).

2005  hat das Verwaltungsgericht Greifswald die Klage auf Wiederherstellung der ursprünglichen Nut-

               zung abgewiesen und keine Berufung zugelassen. Das heisst, bereits in der ersten Instanz ist

               die erneute Enteignung für rechtens befunden worden.

               Eine Abwägung, in der auch die Interessen der Eigentümer hätten berücksichtigt werden

               müssen, ist einfach übergangen worden. Es wurde geflissentlich so hingestellt, als wäre das

               Eigentum der Erbengemeinschaft schon immer Naturschutzgebiet gewesen.

2007  der Antrag auf Revision beim Oberverwaltungsgericht Greifswald wurde "bereits nach zwei

               Jahren" abgewiesen.

2008  eine angestrebte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde von diesem nicht

               angenommen.

Fazit  damit ist wieder einmal bewiesen, dass es eine Mär ist, dass dem einfachen Bürger der

               Rechtsweg offensteht.